Promotion
Die Promotion dient dem Nachweis der Bef��higung zur selbst��ndigen wissenschaftlichen Arbeit. Das Promotionsverfahren wird durch die Promotionsordnung der Fakult��t f��r Verfahrens- und Systemtechnik zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr.-Ing." oder "Dr. rer. nat." und das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.
Auf dieser Seite finden Sie Richtlinien, Hinweise und Ansprechpartner*innen f��r eine erfolgreiche Promotion an der Fakult��t f��r Verfahrens- und Systemtechnik auf einen Blick.
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Informationen zur Aufnahme als Doktorand*In
Ablauf Zulassung zur Promotion
Checkliste zur Aufnahme als Doktorand*in
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Informationen zur Er��ffnung eines Promotionsverfahrens
Ablauf Er��ffnung Promotionsverfahren
Ausf��hrungsrichtlinie zur kumulativen Dissertation an der FVST (deutsche Version)
Ausf��hrungsrichtlinie zur kumulativen Dissertation an der FVST (englische Version)
Checkliste Er��ffnung Promotion
Ehrenerkl��rung (Anlage 4 der Promotionsordnung)
Erkl��rung zu Straftaten (Anlage 5 der Promotionsordnung)
Promotionsordnung (Englische Version - Lesefassung)
Gestaltung Titelseite bei Einreichung
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Informationen zur Abgabe von Dissertationen f��r die Ver��ffentlichung
Einwillungserkl��rung f��r das Publizieren von Pflichtexemplaren
Gestaltung Titelseite bei Ver��ffentlichung
Informationen zur Abgabe von Dissertationen in der UB
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Internationale Promovierende
Bei internationalen Hochschulabschl��ssen ist eine ��quivalenzpr��fung erforderlich, die durch das "Sachgebiet Promotion / Langzeitstudiengeb��hren"�� nach Einreichung von beglaubigten Kopien ihrer Zeugnisdokumente und dem Antrag zur Aufnahme als Doktorand bzw. Immatrikulationsantrag vorgenommen wird.
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