Ablauf Zulassung zur Promotion
Bitte informieren Sie sich zun��chst in der Promotionsordnung der Fakult��t f��r Verfahrens- und Systemtechnik ��ber alle Regularien.
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Antrag auf Zulassung
durch den/die Promotionsinteressierte/n
- Die Voraussetzung f��r die Zulassung regelt die Promotionsordnung.
- Wenden Sie sich zur Kl��rung offener Fragen bez��glich der Formalit��ten an das Dekanat.
- Dar��ber hinaus ist bei ausl��ndischen Hochschulabschl��ssen die ��quivalenzpr��fung durch K31 erforderlich.
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Zeitpunkt
- Empfehlenswert ist die Antragstellung zu Beginn des Promotionsverfahrens zur Abkl��rung der Voraussetzungen.
- Sp��testens hat die Beantragung zur Sitzung des turnusm����igen n��chsten Fakult��tsrates vor Er��ffnung des Promotionsverfahrens zu erfolgen.
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Einzureichende Unterlagen
Immatrikulation als Promotionsstudierende/r: Einreichung der Unterlagen im Studierendensekretariat (K31)
- mit Abschluss in Deutschland:
- Immatrikulationsantrag Doktoranden (deutsche Bewerber)
- F��r die Immatrikulation erforderliche Unterlagen (siehe Antrag in der Checkliste)
- mit Abschluss im Ausland
- Immatrikulationsantrag (internationale Bewerber)
- F��r die Immatrikulation erforderliche Unterlagen (siehe Antrag)
- Antrag um Aufnahme als Doktorand/in f��r internationale Bewerber/innen
- Kopien bzw. Scans aller Hochschulabschl��sse (Urkunde und Zeugnis, ggf. Notensystem der Hochschule) inkl. ��bersetzung in deutscher oder englischer Sprache
Ohne Immatrikulation: Einreichung der Unterlagen im Dekanat der Fakult��t f��r Verfahrens- und Systemtechnik
- mit Abschluss in Deutschland:
- mit Abschluss im Ausland:
- Formblatt zur Registrierung als Doktorand /in (deutsch oder englisch)
- Antrag um Aufnahme als Doktorand/in f��r internationle Bewerber/innen
- Kopien bzw. Scans aller Hochschulabschl��sse (Urkunde und Zeugnis, ggf. Notensystem der Hochschule) inkl. ��bersetzung in deutscher oder englischer Sprache
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Formale Vorpr��fung des Antrages
durch das Dekanat bzw. den/die Promotionsbearbeiter/in der OVGU
- Internationale Abschl��sse: ��quivalenzpr��fung des Abschlusses durch das Studierendensekretariat (K31),
- Inl��ndische und gepr��fte internationale Abschl��sse: Abgleich erforderlicher Abschluss und Abschlussnote gem���� Promotionsordnung.
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Entscheidung ��ber Zulassung
durch den Fakult��tsrat
- Beschlussfassung auf der turnusm����igen n��chsten Sitzung des Fakult��tsrates,
- Information des Promotionsinteressierten ��ber Entscheidung des Fakult��tsrates.
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