Mitglieder des Pr��fungsausschusses
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�� F��r die Studieng��nge: SG VT, UEPT, CIW, WVET, NES, CEE, PSEE, SG BSYT: |
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�� ��Vorsitzende |
�� Stellvertretung |
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�� ��Studentische Mitglieder |
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�� F��r den Studiengang SGA: |
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�� ��Vorsitzende |
�� Stellvertretung |
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�� ��Weitere Mitglieder |
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�� F��r den Studiengang BSYT: |
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�� ��Vorsitzender |
�� Stellvertretung |
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�� ��Studentische Mitglieder |
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Die Aufgaben des Pr��fungsausschusses
Gesetzlicher Auftrag der Pr��fungsaussch��sse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlusspr��fung,������ 39 Abs.1 S.1,48 Abs.1 BBiG��und������ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Pr��fungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Pr��fungsordnung festgelegt sind.
Dazu geh��ren insbesondere:
- die Entscheidung ��ber die Zulassung zur Abschlusspr��fung, wenn die zust��ndige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, ����46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
- die Beschlie��ung der Pr��fungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung,���� 18 Abs. 1 MPO.
- die Bewertung einzelner Pr��fungsleistungen und der Pr��fung insgesamt, ���� 42 Abs. 1 BBiG
- die Entscheidung ��ber das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlusspr��fung,���� 42 Abs. 1 BBiG
- die Feststellung des Pr��fungsergebnisses und dessen Niederschrift,���� 26 Abs. 1 MPO.
- das Ausstellen einer Bescheinigung ��ber das Bestehen oder Nichtbestehen,���� 26 Abs. 3 MPO��(BBiG).
- die Anfertigung einer Niederschrift der Pr��fung.
Mit diesen Aufgaben sind nat��rlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Gesch��ftsf��hrung des Pr��fungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zust��ndigen Stelle wahrgenommen. Hierzu geh��ren beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollf��hrung bei Ausschusssitzungen und die Durchf��hrung der Beschl��sse des Pr��fungsausschusses.��