Habilitation

Hier finden Sie Richtlinien, Hinweise und Ansprechpartner*innen für eine erfolgreiche Habilitation an der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik auf einen Blick.

 

Habilitationsverfahren

Nach der Promotion kann die wissenschaftliche Weiterentwicklung durch die Habilitation fortgeführt werden. Mit der Habilitation wird die Venia Legendi (Lehrbefugnis/-erlaubnis) für ein bestimmtes Wissenschaftsgebiet zuerkannt. Der akademische Grad für die Habilitation wird verliehen, wenn der Bewerber/die Bewerberin die Befähigung, ein Wissenschaftsgebiet in Forschung und Lehre zu vertreten, nachgewiesen hat. Dies erfolgt durch eine Habilitationsschrift, eine öffentliche Probevorlesung und ein Habilitationskolloquium.

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation regelt die Habilitationsordnung der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik.

 

Informationen zur Eröffnung eines Habilitationsverfahrens

link-icon-fvstHabilitationsordnung

pdf-icon-fvstAntrag auf Eröffnung

pdf-icon-fvstErforderliche Unterlagen zur Einreichung

pdf-icon-fvstHinweise zur Abgabe von Habilitationen für die Veröffentlichung

pdf-icon-fvstRegelungen zur Abgabe von Pflichtexemplaren

pdf-icon-fvstEinwilligungserklärung Pflichtexemplare

Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung von Dissertationen/Habilitationen

 

Letzte Änderung: 15.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster